Die Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) ist seit 01.12.2021 in Kraft. Sie ist das zentrale Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen. In der Überarbeitung sind zahlreiche Grenzwerte für die Emission von Luftschadstoffen und baulichen oder betrieblichen Anforderungen an Anlagen neu aufgenommen bzw. verschärft oder reklassifiziert worden.
Die wichtigsten Neuheiten beinhalten:
- Anpassung an den Stand der Technik
- Neuaufnahme oder Reklassifizierung besonders gesundheitsschädlicher Stoffe
- Änderungen bei Messung und Überwachung der Emissionen
- Neuaufnahme der Geruchsimmissionsrichtlinie
- Änderung der Berechnung Schornsteinhöhenermittlung
- Neuaufnahme von Bioaerosolen
- Neue Regelungen zu Energieeffizienz und Einsatzstoffen
- Erweiterung von Anlagen im Kapitel 5.4 der TA Luft 2021 „Besondere Regelungen für bestimmte Anlagenarten“, wie beispielsweise Shredderanlagen oder Anlagen zur Holzpellet-Herstellung
- Verschärfung der Schadstoffdepositionswerte
Um sich den nachstehenden Vergleich von alten und neuen Grenzwerten als PDF anzuzeigen zu lassen, klicken Sie bitte auf die Tabelle >>>


