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Einkaufsbedingungen

1. Anwendbarkeit

Sofern nicht von uns etwas anderes schriftlich bestätigt ist, gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Anderslautende Bedingungen des Verkäufers, z. B. in einer Auftragsbestätigung oder Bestellannahme, gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.


2. Bestellungen

2.1 Bestellungen, Vereinbarungen oder sonstige Erklärungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich abgegeben oder bestätigt werden. Unsere Bestellung ist spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Bestelldatum vollinhaltlich konform und, sofern beigefügt, mit dem Vordruck „Bestellannahme“ zu bestätigen. In jedem Fall gilt bei Durchführung der Bestellung durch den Verkäufer die Bestellung als zu diesen Bedingungen angenommen. Ergänzend gelten die INCOTERMS in der jeweils aktuellen Fassung.

2.2 Nachträgliche Änderungswünsche wird der Verkäufer berücksichtigen. Sollte hierdurch eine Termin- oder Preisanpassung erforderlich werden, ist dies mit uns schriftlich zu vereinbaren.

2.3 Die Untervergabe von wesentlichen Teilen oder Komponenten des Liefer- und Leistungsumfangs durch den Verkäufer an Dritte bedarf unserer schriftlichen Einwilligung; ausgenommen hiervon sind Standard-Zukaufteile.
 

3. Preise und Zahlungen

3.1 Die Preise sind Festpreise. Sie schließen alles ein, was der Verkäufer zur Erfüllung seiner Lieferpflicht „verpackt und frachtfrei Lieferort“ zu erbringen hat. Ist im Einzelfall „Verpackung leihweise“ vereinbart, erfolgt die Rücksendung zu Lasten des Verkäufers. Der Preis schließt auch sämtliche, z. B. für Planung, Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Betrieb erforderlichen technischen Unterlagen, in der von uns benötigten Anzahl und Sprache ein sowie den dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechenden Anstrich und die Konservierung.

3.2 Für Angebote, Ausarbeitungen, Planungen, Versuche etc. wird eine Vergütung nur gewährt, wenn dies schriftlich vereinbart ist.

3.3 Rechnungen sind uns in zweifacher Ausfertigung je Bestellnummer (keine Sammelrechnungen) einzureichen. Bei Zahlung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungseingang und vollständigem Erhalt der Liefergegenstände sind wir zum Abzug von 3 % Skonto berechtigt. Teil- oder Schlußzahlungen beinhalten keine Anerkenntnis der Richtigkeit oder Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen. Forderungen gegen uns dürfen nur mit unserer schriftlichen Einwilligung abgetreten werden. Der Verkäufer darf nur mit von uns unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder deswegen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.


4. Lieferzeit und Versand

4.1 Die vereinbarten Liefertermine sind unbedingt einzuhalten. Wird dennoch eine unvermeidbare Terminüberschreitung erkennbar, hat uns der Verkäufer unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer zu unterrichten.

4.2  Wir sind berechtigt, für jeden Fall der vom Verkäufer verschuldeten Überschreitung des vereinbarten Liefertermins als Vertragsstrafe 0,3 % des Auftragswertes je Werktag geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Auftragswertes. Das gilt nicht, wenn die Überschreitung von uns zu verschulden ist.

Der Verkäufer hat das Recht uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche, wie Schadenersatz oder Rücktritt wegen Nichterfüllung, bleibt uns vorbehalten. Der Vorbehalt der Geltendmachung der Vertragsstrafe kann von uns bis zum Zeitpunkt der Schlusszahlung erklärt werden.

4.3 Der erfolgte Versand ist uns jeweils sofort anzuzeigen. Packstücke, Lieferscheine und Versandpapiere müssen alle zur Identifizierung erforderlichen Angaben, insbesondere unsere Bestellnummer und die Artikelnummer, tragen. Unsere jeweiligen Versand- und Verpackungsvorschriften sind zu beachten.


5. Gewährleistung

5.1 Die Liefergegenstände müssen die garantierte Beschaffenheit haben, dem vorgesehenen Verwendungszweck und den jeweiligen Regeln der Technik sowie den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen am vorgesehenen Verwendungsort entsprechen und dürfen Rechte Dritter, z. B. Schutzrechte, nicht verletzen.

5.2 Der Verkäufer hat sich rechtzeitig und umfassend über den vorgesehenen Verwendungszweck und alle anderen maßgeblichen Verhältnisse zu unterrichten und hat diese zu berücksichtigen. Auf Unvollständigkeiten oder erkennbare Fehler hat er uns unverzüglich hinzuweisen. Der Verkäufer trägt die Gewähr für die Verwendung zweckentsprechender Materialien, sachgemäße Konstruktion und Ausführung, einwandfreies Funktionieren und Erreichen der vereinbarten Leistungen. Der Verkäufer hat uns die Belieferung mit Ersatz-/Verschleißteilen für
einen Zeitraum von 10 Jahren ab der Ursprungslieferung sicherzustellen.

5.3 Innerhalb einer Gewährleistungsfrist von 2 Betriebsjahren haben wir neben den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen das Recht, kostenfreie und unverzügliche Nacherfüllung oder Nachlieferung zu verlangen. In dringenden Fällen oder wenn der Verkäufer seinen Gewährleistungsverpflichtungen trotz Fristsetzung nicht nachkommt, sind wir zur Selbstvornahme auf Kosten und Gefahr des Verkäufers berechtigt. Für nachgebesserte oder ersetzte Teile läuft die Gewährleistungsfrist neu.

5.4 Die Annahme erfolgt unter Vorbehalt der Untersuchung auf Mangelfreiheit, insbesondere auch auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Tauglichkeit. Wir sind berechtigt, den Vertragsgegenstand, soweit und sobald dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen; entdeckte Mängel werden von uns unverzüglich nach Entdeckung gerügt. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Mit Erhebung einer Mängelrüge wird der Ablauf der Gewährleistungsfrist unterbrochen. Die Gewährleistung ist nicht dadurch eingeschränkt, daß wir Berechnungen, Zeichnungen, Ausführungen etc. des Verkäufers geprüft oder genehmigt, Vorschläge gemacht oder Qualitätskontrollen durchgeführt haben.


6. Qualitätskontrolle

Der Verkäufer hat im Rahmen seiner Lieferverpflichtung alle erforderlichen Qualitätskontrollen selbständig durchzuführen und uns die Prüfungszeugnisse zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Einsicht in die Qualitätsaufzeichnungen des Verkäufers zu nehmen und eigene Prüfungen durchzuführen oder durchführen zu lassen, bei denen der Verkäufer für uns kostenfrei Unterstützung zu leisten hat, z. B. durch Zurverfügungstellung von Prüfgeräten etc..


7. Sonstiges

7.1 Die Benutzung unserer Anfrage oder Bestellung zu Werbezwecken sowie damit im Zusammenhang stehende Veröffentlichungen bedürfen unserer schriftlichen Einwilligung. Alle Informationen, Daten, Zeichnungen, Modelle
etc., von denen der Verkäufer durch uns oder über uns Kenntnis erhält, dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nur für den Zweck unserer Anfrage oder Bestellung verwendet werden. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen vollständig zurückzugeben.

7.2 Bei Eigentumsvorbehalt seitens des Verkäufers sind wir berechtigt, über die Ware im Rahmen unseres Geschäftsbetriebes zu verfügen. Sofern wir dem Verkäufer Teile beistellen, bleiben diese unser Eigentum. Verarbeitung und Umbildung werden für uns vorgenommen. Wenn unsere Teile mit anderen Gegenständen verarbeitet oder verbunden werden, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache.

7.3 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen einschließlich der Gewährleistungsverpflichtungen ist der vorgesehene Verwendungsort, für Zahlungen unser Geschäftssitz. Als Gerichtsstand ist Oelde vereinbart. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Verkäufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen zwischen Firmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland maßgebliche Recht.

7.4 Sollten einzelne Regelungen dieser Einkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Regelung gilt diejenige wirksame Regelung, die  m wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.


Ventilatorenfabrik Oelde GmbH D-59302 Oelde

Stand: Januar 2022

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